AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe und sonstigen Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Kunden rechtsverbindlich. Abweichende Vereinbarungen und Ergänzungen, telefonische und mündliche Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Allgemeine Einkaufsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haben sie schriftlich anerkannt.
2. Angebot und Auftragsbestätigung
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Lieferverträge und alle sonstigen Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden), ebenso Erklärungen unserer Vertreter werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns rechtsverbindlich.
2.2 Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit der Lieferung zustande. Diese Geschäftsbedingungen gelten mit der vorbehaltlosen Erteilung des Auftrages, sowie mit der Annahme der Auftragsbestätigung, als anerkannt. Die Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten für uns nicht, auch dann nicht, wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen hiervon sind nur wirksam, wenn wir diese ausdrücklich bestätigen. Beanstandungen von Bestätigungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich geltend zu machen.
2.3 Die zu unseren Angeboten gehörenden Unterlagen und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen und sind nur annähernd maßgebend, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich für verbindlich erklärt werden. An allen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum vor.
2.4 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben, wenn ein Auftrag nicht erteilt wird. Mündliche Angaben über Maße und andere Ausführungsanweisungen des Bestellers bedürfen zu Ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung.
3. Preise, Fracht und Verpackung
3.1 Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe sowie Verpackung, Zoll und Versicherung. Sie gelten ab Werk. Die Preise gelten nur für den jeweils bestätigten Auftrag bei Abnahme der bestätigten Mengen. Für Aufträge, für die keine Preise vereinbart sind, gelten unsere am Liefertag gültigen Preise.
3.2 Bei Bestellungen ab einem Netto-Warenwert von EUR 500,- an eine einzige Versandadresse erfolgt die Lieferung im Inland frei Haus. Bei einem Netto-Warenwert unter EUR 500,- werden die Fracht- bzw. Portokosten in Rechnung gestellt. Bei Auslandssendungen erfolgt die Lieferung frei deutsche Grenze oder deutschem Seehafen.
3.3 Artikel, die nicht in unserer Preisliste enthalten sind oder nicht zu unserem Standard-Herstellungsprogramm gehören, unterliegen einem durch die Sonderstellung bedingten Preisaufschlag, der vor der Auftragserteilung zu vereinbaren ist.
3.4 Soweit ein Dispositionsrabatt (Mengenrabatt) vereinbart worden ist, bezieht sich dieser stets auf geschlossene Abnahme einer Bestellung an eine einzige Empfängeradresse. Der Dispositionsrabatt kann nach eigenem Ermessen auf bestimmte Warengruppen beschränkt oder nach Warengruppen getrennt bemessen werden. Für die Berechnung des Dispositionsrabatt ist grundsätzlich der Netto-Warenwert maßgebend.
4. Versand
4.1 Der Spediteur und Frachtführer werden von uns bestimmt. Versandweg, Beförderung und Verpackung bzw. sonstige Sicherungen sind unserer Wahl überlassen. Wird Expressversand durch den Besteller vorgeschrieben, so trägt dieser in jedem Fall die über den Stückguttarif hinausgehende Express-Mehrfracht.
4.2 Soweit handelsüblich, liefern wir die Ware verpackt. Verpackung, Schutz- und Transporthilfsmittel werden nicht zurückgenommen.
4.3 Bei Transportschäden hat der Besteller unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme zu veranlassen.
4.4 Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder des Lagers, geht die Gefahr auf den Besteller über.
5. Lieferung
5.1 Liefertermine und -fristen sind nur annähernd verbindlich, sobald sie von uns schriftlich zugesagt worden sind. Die Einhaltung der annähernd festgelegten Lieferzeit setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen, voraus. Letztere beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages, entsprechendes gilt für Liefertermine. Wenn der Besteller vertragliche Pflichten, auch Mitwirkungs- oder Nebenpflichten, Eröffnung eines Akkreditivs, Beibringung in- oder ausländischer Bescheinigungen, Leistung einer Vorauszahlung oder ähnliches, nicht rechtzeitig erfüllt, verschiebt sich der Termin, bzw. verlängert sich die Frist - auch innerhalb des Verzuges – um einen angemessenen Zeitraum. Termin und Frist sind eingehalten, wenn die Ware am vereinbarten Tage bzw. innerhalb der vereinbarten Frist den Versandort verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist.
5.2 Die Termine verschieben sich bzw. Fristen verlängern sich um einen angemessenen Zeitraum bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse (z.B. Betriebsstörung, behördlicher Eingriff, Arbeitskampfmaßnahmen, Ausschusswerdens eines wichtigen Arbeitsstückes, Streik, Aussperrung, Transporthindernisse, Brandschaden und Unfälle im eigenen Betrieb oder Materialschwierigkeiten) die wir trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden konnten, unabhängig davon, ob sie bei uns oder dem Unterlieferanten eingetreten sind.
5.3 Geraten wir in Verzug, oder lassen wir eine uns unter Rücktrittsandrohung gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen und hat der Besteller kein Interesse mehr an einer entsprechenden Leistung, so ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt. Wir haften nur für vorsätzlich und grob fahrlässig herbeigeführten Verzugsschaden und nur für direkte und typische Schäden.
5.4 Wir behalten uns in begründeten Ausnahmefällen das Recht zu Teillieferungen unter Berücksichtigung der Interessen des Bestellers und nach vorheriger Ankündigung vor.
5.5 Schadensersatzansprüche wegen zusätzlicher Kosten durch Lieferverzögerungen, etwa für zuschlagspflichtige Mehrarbeit, zusätzliche Transportkosten sind ebenso ausgeschlossen wie derartige Ansprüche der nächstfolgenden Abnehmer.
5.6 Die Rücksendung von Waren jeglicher Art muss vorher schriftlich vereinbart sein. Bei unaufgeforderter Rücksendung sind wir berechtigt, die Annahme der Sendung zu verweigern oder auf Kosten des Absenders die Ware zurückzuschicken. Bei vereinbarter Rücknahme von Waren trägt der Absender die Kosten für Verpackung und Fracht sowie die Aufwendungen, welche bei uns anfallen, um die Retoure zu bearbeiten und die zurück geschickte Ware wieder verkaufsfähig zu machen. Eine Rücknahme von Waren aller Art ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Gegenstände bereits eingebaut oder gebraucht waren oder wenn sie nicht mehr zu unserem laufenden Verkaufsprogramm gemäß der aktuell gültigen Werkspreisliste gehören, oder wenn ihre Herstellung/Lieferung länger als 12 Monate zurückliegt. Sonderanfertigungen sind von einer Rücknahme oder vom Umtausch generell ausgeschlossen.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Die Zahlungen sind in bar oder durch Überweisung frei Zahlstelle innerhalb der folgenden Fristen zu leisten:
10 Tage ab Rechnungsdatum mit 2%Skonto.
30 Tage ab Rechnungsdatum rein netto (Zahlungsziel).
Stichtag für die Skontoabrechnung ist das Datum des Zahlungseingangs. Skontogewährung setzt die Erfüllung sämtlicher fälliger Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen voraus. Bestehen mehrere Forderungen gegen den Kunden, so werden eingehende Zahlungen mit der jeweils ältesten Forderung verrechnet. Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz berechnet. Schecks und Wechsel werden vorbehaltlich des Geldeinganges mit Wertstellung des Tages gutgeschrieben, an dem wir über den Gegenstand verfügen können. Wechsel nehmen wir nur aufgrund besonderer Vereinbarung zahlungshalber an. Der Käufer trägt die banküblichen Diskont- und Wechselspesen. Skonto wird bei Zahlungen durch Wechsel nicht gewährt, auch nicht bei Wechselbegebung innerhalb der Skontofrist. Gleiches gilt sinngemäß bei sogenannten Wechsel-Scheck-Geschäften.
6.2 Gerät der Besteller in Zahlungsrückstand, so sind wir berechtigt, die Weiterverarbeitung der gelieferten Ware zu untersagen, die Herausgabe der Ware zu verlangen und uns selbst oder durch Bevollmächtigte den unmittelbaren Besitz an ihr zu verschaffen, ganz gleich, wo sie sich befindet. Sowohl die Untersagung der Weiterverarbeitung als auch das Herausgabeverlangen oder die Rücknahme gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Weiterhin sind wir berechtigt, angemessenen Vorschuss zu verlangen, bzw. nach Fristsetzung zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
6.3 Tritt der Besteller vom Vertrag zurück, so ist uns als Kostenersatz pauschal 20% des Rechnungsbetrages zu zahlen, die Geltendmachung eines höheren Betrages bleibt vorbehalten.
7. Maße und Güte
Maße und Güte bestimmen sich nach den DIN-Normen bzw. Werkstoffblättern, soweit nicht andere Normen schriftlich vereinbart sind. Sofern keine DIN-Norm oder Werkstoffblätter bestehen, gelten die entsprechenden Euronormen, mangels solcher der Handelsbrauch.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zum Ausgleich aller Forderungen, auch solcher aus anderen Geschäften.
8.2 Es besteht Einverständnis darüber, dass im Falle der Verarbeitung unserer Waren, insbesondere bei Um- und Einbauten, wir Hersteller im Sinne von § 950 BGB sind. Der Kunde ist zur Verfügung über Vorbehaltsware nur im Rahmen gewöhnlichen Geschäftsverkehrs berechtigt. Er tritt hiermit seine Forderungen aus jeder Veräußerung der Vorbehaltsware gleich in welchem Zustand mit allen Nebenrechten an uns ab. Zieht der Kunde die uns zustehenden Forderungen ein, so geschieht dies treuhänderisch für uns. Der Kunde ist - für uns jederzeit widerruflich - zur Einziehung der Forderungen aus Geschäften im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt, jedoch verpflichtet, den für uns eingezogenen Betrag unverzüglich auf unser Verlangen an uns abzuführen. Wir sind jederzeit berechtigt, den Dritterwerber von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.
8.3 Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber unseren Forderungen ist ausgeschlossen. Es sei denn, dass die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
9. Gewährleistung und Mängelrüge
9.1 Wird eine andere Ware oder eine andere Menge von Waren geliefert, als auf dem Lieferschein oder auf der Rechnung angegeben ist, so hat der Besteller uns dies spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Eine später eingehende Mängelrüge kann nicht mehr zugunsten des Bestellers berücksichtigt werden. Nach 30 Tagen ab Empfang der Lieferung sind sämtliche Mängelrügen ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Gewähr für Leistungsansprüche nach Ziffer 9.2 handelt.
9.2 Zeigen sich innerhalb 36 Monaten ab Rechnungsdatum des Erstlieferers Mängel an WZ-Verteiler-Produkten, die nachweislich auf Herstellungs- oder Materialfehler zurückzuführen sind, so hat der Käufer bis zum Ablauf dieser Frist unter Ausschluss des Rechts auf Wandlung oder Minderung Anspruch auf kostenlose Instandsetzung (Nachbesserung). Für die übrigen Waren beträgt die Gewährleistungszeit 2 Jahre. Anstelle der kostenlosen Instandsetzung kann auch eine Neulieferung erfolgen. Weitergehende Ansprüche des Käufers aus Gewährleistung oder aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere auf Schadenersatz oder auf Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen.
9.3 Der die Gewährleistung in Anspruch nehmende Kunde ist verpflichtet, die betreffende Ware auf seine Kosten unverzüglich an uns zu senden. Bei berechtigten Gewährleistungsansprüchen gehen die Kosten für die Rücksendung an den Kunden zu unseren Lasten.
9.4 Bei Rücksendung zur Gewährleistung besteht unsererseits keine Verpflichtung, Austauschware kostenlos zur Verfügung zu stellen. Wird Austauschware verlangt, so wird diese nur zum Austauschpreis geliefert, unabhängig, ob wir eine Gewährleistung zu erbringen haben oder nicht. Soweit im Einzelfall für eine gelieferte und berechnete Ware eine nachträgliche Gutschrift in Betracht kommt, wird diese erst erstellt, wenn der Gewährleistungsanspruch einwandfrei erwiesen ist.
9.5 Die Gewährleistungspflicht erlischt sofort, wenn an den gelieferten Gegenständen fremde Eingriffe durch Dritte vorgenommen wurden. Hierunter fallen insbesondere übermäßige Beanspruchung, Einflüsse chemischer Art sowie Witterungs- und Natureinflüsse. Die Gewährleistungsverpflichtung erlischt grundsätzlich, wenn sich der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug befindet. Nach Ablauf einer Frist von 36 Monaten ab Rechnungsdatum des Erstlieferers sind sämtliche Ansprüche auf Gewährleistung ausgeschlossen.
10. Allgemeine Haftungsbegrenzung
Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haften wir auf Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht leitender Erfüllungsgehilfen haften wir jedoch nur, wenn sie eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzen. Dieses gilt insbesondere für Ansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung auch soweit solche Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Bestellers stehen. Eine Haftung für indirekte Mangelfolgeschäden besteht nur im Rahmen unseres Versicherungsschutzes.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware. Für alle Verpflichtungen des Kunden ist Erfüllungsort 48153 Münster. Für Verträge mit Kaufleuten ist Gerichtsstand Münster.